Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Effizientere Zusammenarbeit im Bereich Zulassung von Pflanzenschutzmitteln - Wie kann das gelingen?

Datum: 06.12.2023

Vom 5. – 7. Dezember 2023 diskutieren Expertinnen und Experten in Braunschweig über mögliche Verbesserungen und neue Entwicklungen in den Verfahren der Pflanzenschutzmittelzulassung. Der gemeinsamen Einladung der Europäischen Kommission und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind Expertinnen und Experten aus fast allen Mitgliedstaaten der EU sowie Stakeholder aus dem Bereich gefolgt.

Der Workshop, der unter dem Akronym „ZAPID“ (Zonal Authorisation Procedure - Improvements and Developments) läuft, ist lange von den Stakeholdern und den Mitgliedstaaten gewünscht worden. Zuletzt fand ein solcher Workshop im Jahr 2015 in Dublin statt. Ende des letzten Jahres übernahm das BVL in Abstimmung mit der Europäischen Kommission die Organisation diese Workshops. Zusätzlich wurde ein interzonales Organisationskomitee unter Beteiligung der Europäischen Kommission eingerichtet.

Neben Expertinnen und Experten aus den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Minor Use Coordination Faciltiy (MUCF) nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der antragstellenden Firmen teil. Diese sind Crop Life Europe (CLE), European Crop Care Association (ECCA) und International Biocontrol Manufacturers Association (IBMA). Die Workshop-Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden in fünf Themenbereichen Vorschläge erarbeiten, wie das System der Zulassung wirksamer und unbedenklicher Pflanzenschutzmittel in der Praxis weiterentwickelt und verbessert werden kann. Diese werden anschließend in einem Bericht veröffentlicht; deren Umsetzung wird von den zuständigen EU-Gremien geprüft werden.

Hintergrund:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. An den nationalen Verfahren sind weitere Behörden beteiligt:

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet die Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und die Analysemethoden zum Nachweis möglicher Rückstände.

Das Julius Kühn-Institut (JKI) bewertet die Wirksamkeit, die Pflanzenverträglichkeit, den Einfluss auf die Nachhaltigkeit und mögliche Auswirkungen auf Honigbienen.

Das Umweltbundesamt (UBA) bewertet mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt.

Die Bewertung der Zulassungsanträge erfolgt in einem sogenannten zonalen Verfahren. Die Staaten der EU werden dabei drei Zonen zugeordnet: Norden, Mitte, Süden. Deutschland gehört zur mittleren (zentralen) Zone. Antragsteller können eine Zulassung gleichzeitig parallel für mehrere Staaten oder eine Zulassung über eine gegenseitige Anerkennung aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten beantragen.

Ausgabejahr 2023
Datum 06.12.2023

Pressekontakt

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