Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Hinweise für die Antragstellung

Anträge auf Freistellung von der Zulassungspflicht können nach dem 28.01.2022 auf elektronischem Wege gestellt werden.

Ein Antrag auf Freistellung von der Pflicht zur Zulassung ist elektronisch unter Nutzung des vom BVL bereitgestellten Antragsformulars zu stellen.

Das Antragsformular finden sie hier.

Das BVL nimmt Anträge auf Freistellung von Heimtierarzneimitteln über das Common European Submission Portal (CESP) entgegen. Auf der CESP-Homepage stehen Informationen zur Einreichung, umfangreiche Trainingsmaterialien sowie Supportangebote zur Verfügung.

Um das Common European Submission Portal nutzen zu können, ist eine Registrierung auf der
CESP-Homepage erforderlich.

Hinweise zur elektronischen Einreichung finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular enthält folgende Angaben: Angaben zu Zieltierarten, Art der Anwendung, Wirkstoffen und Packungsgrößen, außerdem die für die Produktdatenbank der Union erforderlichen Informationen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/16.

Dem Antrag beizufügen sind außerdem Entwürfe der Produkttexte nach § 5 Absatz 1 TAMG als Word-Dokument mit dem Dateityp .docx (Angaben für die äußere Umhüllung und Primärverpackung (Kennzeichnung) und Packungsbeilage) sowie der Nachweis des Sitzes des Antragstellers im EWR.

Formatvorlagen für die Produkttexte finden sie hier.

Kontakt während des Antragsverfahrens

Nachfragen oder -forderungen zu eingereichten Freistellungsanträgen erfolgen vom BVL per E-Mail an die im Antragsformular genannte Kontaktadresse. Sofern keine Einverständniserklärung für einen direkten Schriftverkehr per E-Mail erteilt wird (siehe Abschnitt 2.3.2. des Antragsformulars), erfolgt der Schriftverkehr von Seiten des BVL per Eudralink über die für den Antragsteller angegebene E-Mailadresse. Sollte der Antragsteller nicht über einen Eudralink-Zugang verfügen, ist dem BVL im Antragsformular ein Passwort mitzuteilen, mit dem die vom BVL gesendeten Eudralink-Nachrichten geöffnet werden können. Diese E-Mails lösen auch Mängelbeseitigungsfristen aus.

Auskünfte zum Verfahren werden über die folgende E-Mail-Adresse erteilt: tam-freistellung@bvl.bund.de