Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Parallelhandel von Tierarzneimitteln

Der Parallelhandel mit Tierarzneimitteln, für die nicht das zentralisierte Zulassungsverfahren gilt, wird in Artikel 102 der Verordnung (EU) 2019/6 geregelt.



Hier finden Sie Hinweise zum Parallelhandel von Tierarzneimitteln:

Zulassungsstatistiken im Überblick