Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bewertung der Exposition von Anwendenden, Arbeitskräften, Anwohnenden und Umstehenden

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dürfen Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn sich bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung keine unvertretbaren Risiken für die menschliche Gesundheit ergeben.

Zur Abschätzung der Exposition von Anwendenden, Arbeitskräften, Anwohnenden und Umstehenden steht die EFSA-Leitlinie "Guidance on the assessment of operators, workers, residents and bystanders in risk assessment for plant protection products" vom 24. April 2015 zur Verfügung. Sie ist verbindlich für alle Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln anzuwenden.

Im Januar 2022 wurde eine überarbeitete Version der EFSA-Leitlinie veröffentlicht. Gleichzeitig wurde das Expositionsmodell (EFSA-Calculator) aktualisiert. Die neue Version kann ab sofort verwendet werden. Das Programm ist als online-Version verfügbar. Für Anträge, die ab dem 1. Januar 2023 gestellt werden, ist die aktualisierte Fassung verbindlich anzuwenden.

Die EFSA-Leitlinie liefert einen harmonisierten Ansatz für die behördliche Risikobewertung. Antragstellende werden darin unterstützt, die Exposition für Anwendende, Arbeitskräfte, Anwohnende und Umstehende gegenüber Pflanzenschutzmitteln auf Basis der beantragten Anwendungen abzuschätzen und in einem Bericht zusammenzufassen.