Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Zulassungsverfahren sind Rückstandsanalysemethoden für Lebens- und Futtermittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, die Umweltkompartimente Boden, Wasser und Luft sowie für Körperflüssigkeiten und -gewebe vorzulegen. Die Anforderungen sind in den Verordnungen (EU) Nr. 283/2013 und (EU) Nr. 284/2013 beschrieben. Neu hinzugekommen ist mit diesen Verordnungen, dass die Analysemethode für Trinkwasser zusätzlich in einem unabhängigen Labor validiert werden muss.

In der Leitlinie SANCO/825/00 werden die Anforderungen an Rückstandsanalysemethoden näher erläutert. Hinweise zur Bestimmung der Extraktionseffizienz sind in der Leitlinie SANTE 2017/10632 zu finden. Anwendung finden diese Leitlinien bei der EU-Wirkstoffprüfung, bei der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sowie bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise, welche pflanzlichen Erzeugnisse als wasserhaltig, trocken, mit hohem Fettgehalt, mit hohem Säuregehalt oder als schwierig zu analysierend (no group) eingestuft sind, können dem EFSA Pesticide Residue Overview File entnommen werden (PROFile_[active substance]). Dort sind in der Tabelle "Crop_groupings" in der Spalte "Analytical method group" die entsprechenden Angaben zu finden.